Organisatorisches

Die logopädische Behandlung ist eine Leistung der Krankenkassen und erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Wenn Ihr Arzt (z.B. Kinder-, HNO-Arzt, Hausarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Internist) nach einer Untersuchung eine logopädische Behandlung für nötig hält, stellt er eine Verordnung aus, mit der die Therapie beginnen kann.
Verordnet der Arzt einen Hausbesuch, kann die Behandlung auch als Hausbesuch durchgeführt werden.

Wünschen Sie eine logopädische Einschätzung, die der Arzt nicht verordnen möchte, ist diese Einschätzung auch als Selbstzahlerleistung ohne Verordnung möglich. Sprechen Sie uns an.

Die Anmeldung erfolgt am besten telefonisch.
Die Behandlungen finden regelmäßig, meist ein- bis zweimal pro Woche, statt und dauern in der Regel 45 Minuten, manchmal auch 30 oder 60 Minuten.
Die Termine werden fest für Sie reserviert, so dass keine Wartezeiten entstehen. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage.